TB 71: Wildtiere weiter im Zirkus
Der Bundesrat hatte bereits im Oktober 2003 eine Entschließung verabschiedet, die die Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet. Doch diese Forderung wurde von der Bundesregierung nicht umgesetzt. Im Oktober 2010 ging im Namen von 19 Tierschutzverbänden ein Schreiben an alle Vorsitzenden und Tierschutzpolitischen Sprecher der Fraktionen mit der Aufforderung, sich auf einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein Wildtierverbot in Zirkussen zu einigen.
Die CDU/CSU-Fraktion blieb bei ihrer Blockadehaltung und lehnte eine Initiative zum Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus ab. Am 23. März ist ein erneuter Antrag der Grünen für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz wiederum von der Regierungskoalition abgelehnt worden.
Die FDP behauptet, dass dies Ländersache sei. Die Begründung der CDU/CSU-Fraktion: ein Verbot von Wildtieren im Zirkus kollidiere mit dem Recht der Berufsausübung.
Ein solches Wildtierverbot verstößt allerdings nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Zu diesem Entschluss kam die EU-Kommission und stellte ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. In Österreich war zum 1. Januar 2005 ein europaweit einzigartiges Gesetz in Kraft getreten, das ein Verbot der Mitwirkung und Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben vorsah. In 13 europäischen Ländern gibt es bereits Einschränkungen bezüglich der im Zirkus genehmigten Tierarten.
Laut einer repräsentativen Umfrage (GfK, April 2010) finden zwei Drittel der Befragten Wildtiere im Zirkus nicht mehr zeitgemäß.
Schade, dass das öffentliche Interesse hauptsächlich auf so genannte Wildtiere fokussiert ist. Umso wichtiger, dass Tierrechts-Aktivisten bei jedem Zirkus, der Tiere welcher Art auch immer mit sich führt, protestieren und die Bevölkerung aufklären.
Symbolbild Traurige Clownspuppe mit Katze: pixabay
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