TB 62: Althoff erneut verurteilt
Am 16. Juni 2006 wurde zum ersten Mal ein Zirkus für die Zufügung erheblicher Leiden über einen längeren Zeitraum hinweg zur Rechenschaft gezogen. Wegen dreifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §18 wurde ein Bußgeld von jeweils 1.300 Euro pro Verstoß und Person (also insgesamt 11.700 Euro) verhängt. Am 16. Februar 2009 kam es zu einer weiteren Verurteilung – speziell wegen der Elefantenkuh Maya.
Rückblick: Circus Giovanni Althoff 2006 in Hanau verurteilt
Mit dem Urteil der Kammer des Landgerichts Hanau wurde 2006 bewiesen, dass die seit Jahren vorgetragenen Vorwürfe von Tierrechtsorganisationen (siehe auch TIERBEFREIUNG 52 und 45) volle Berechtigung hatten. Maya starb 2006 während des Prozesses.
Diverse Verstöße sowie auch Anzeigen, die z.B. in Rheinland-Pfalz nicht weiterverfolgt wurden mit Hinweis auf die zu dem Zeitpunkt laufenden Ermittlungen in Hanau, blieben unberücksichtigt.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach kündigte Ende Juli 2006 an, dass ein Verfahren wieder aufgenommen werde, das mit Hinweis auf den „Sammelprozess“ in Hanau vorerst eingestellt wurde.
Nebenblick: Prügelnder Pfleger 2006 in Mainz verurteilt
Bei dem Prozess in Hanau wurden die Hinweise, die durch einen gleichzeitig anstehenden Prozess in Mainz gegen einen ehemaligen Tierpfleger des Circus Giovanni Althoff zutage kamen, ausgeklammert. Doch wenn ein Tierpfleger in einem Zirkus „angetrunken bei der Nachtwache die Elefantenkuh Diana mit einem Axtstiel blutig prügelt, mindestens 20 Mal auf Kopf, Rüssel und Vorderbeine schlägt, sowie die Elefantenkühe Vicky und Maya ebenfalls verprügelt und das angebundene Zwergpony Pluto mit seinen Arbeitsschuhen mehrmals in den Bauch tritt“ (Anklageschrift der Staatsanwaltschaft), dann ist es auch Schuld der Zirkusdirektion. Der Tierpfleger wurde übrigens zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
Rundblick: Weitere Verurteilung in Bad Kreuznach 2009
Eine bloße Ordnungswidrigkeit war das, was sich in diesem Zirkus abspielte nicht – das sah zum Glück auch die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach so.
Circus Giovanni Althoff ließ Maya leiden
Giovanni Althoff, Evelyn Althoff und Barbara Rothmund haben als Eigentümer und Halter der Elefantenkuh Maya über einen längeren Zeitraum anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt. Das wurde jetzt erneut bewiesen. Zum Prozessauftakt am 26.01.2009 erschien lediglich die ehemalige Mitarbeiterin Rothmund. Das Verfahren gegen sie wurde daraufhin abgetrennt. Das Verfahren gegen die weiteren Angeklagten wird zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Amtsgericht verhandelt werden.
Rückblick 2005
Mit insgesamt fünf Elefanten und 17 Pferden war der Zirkus vom rheinhessischen Mommenheim nach Guldental umgesiedelt. Der Zustand der Elefantenkuh Maya war problematisch.
Sie hatte chronische Schäden am Skelettsystem, chronische Gelenkentzündungen und war vor Erschöpfung mehrmals zusammengebrochen. Im Zelt auf dem Breitenfelser Hof hatte Maya zudem unter der kalten Witterung gelitten.
Bei dem Abzug des Zirkus vom Breitenfelser Hof ließ man Maya mit einem Pfleger zurück. Dabei hatte das Unternehmen weder für Futter noch für eine Heizung gesorgt. Dass man Maya darüber hinaus ohne einen weiteren Elefanten dort zurückgelassen hat, war zusätzlich unverantwortlich, da Elefanten als soziale Tiere auf ihre Herde angewiesen sind.
Die Kreisverwaltung übernahm die Kosten der tierärztlichen Versorgung und sorgte für eine Zeltheizung, da die Temperatur unter den vorgeschriebenen 15 Grad war. Die Kreisverwaltung hatte die Abgabe des Tieres verfügt. Die Zirkusleitung war außerdem der Forderung der Verwaltung nicht nachgekommen, ein Konzept für den weiteren Betrieb vorzulegen.
Urteil 2009
Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass sich die Angeklagte eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz schuldig gemacht hatte. Durch die unsachgemäße Haltung seien dem Tier erhebliche Leiden zugefügt worden. Zusätzlich zu der Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro wurde am 16. Februar 2009 ein Halteverbot für Elefanten ausgesprochen – zunächst für drei Jahre.
Ausblick: Weiter kämpfen für Zirkus ohne Tiere
In 2004 wurde dem Zirkusbetrieb die Reisegewerbekarte entzogen und die Tierhaltegenehmigung nach §11 Tierschutzgesetz nicht verlängert. Dennoch reiste er noch eine Weile umher. Einige Tiere wurden beschlagnahmt, etliche verblieben jedoch bei Althoff, wie auch Elefantenkuh Maya. Erst 2005 gelangte sie in die – in diesem Fall rettende – Obhut von Behörden.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass die Täter nicht einmal für verursachte Kosten aufkommen müssen. Wenn Veterinärbehörden, wie hier Bad Kreuznach, vorbildlich handeln, kostet das die Kommune allein im Fall Maya schätzungsweise 40.000 Euro. Es ist unverständlich, dass nicht schon allein aus ökonomischen Gründen ein Auftrittsverbot für Zirkusse mit Tieren besteht. TierrechtlerInnen müssen immer wieder an die ethischen Gründe appellieren. Die Öffentlichkeit muss begreifen, dass solchen Personen, die Tiere vorsätzlich leiden lassen, ein Tierhalteverbot auf Lebenszeit auferlegt werden müsste.
Viele der Anklagepunkte der Verurteilung am 16. Juni 2006 wurden übrigens auf Bewährung von drei Jahren ausgesprochen (Beleidigung, Körperverletzung und Betrug). Jetzt sollten TierrechtlerInnen noch einmal ganz besonders darauf achten, was vor sich geht. Seitdem gab es zwar offensichtlich keine „circensischen“ Tätigkeiten mehr, allerdings zeigten sich die Verurteilten in Hanau völlig uneinsichtig, so dass damit zu rechnen ist, dass das Treiben noch nicht vorbei ist… (vk)
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