TB 64: Teilerfolg beim Rodeo auf dem Nürburgring
Bullenreiten aus Gründen des Tierschutzes untersagt
Für die Veranstaltung von American Rodeo auf dem Nürburgring Ende Juli 2009 ist die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler zuständig. Diese hat bereits im Vorfeld dem Veranstalter eine Verfügung zugestellt und eine Disziplin untersagt: das Bullenreiten wurde im Sinne des vorbeugenden Tierschutzes verboten.