TB 78 Jagd: Urteile gegen Jäger: „Verwechslungen“
(vk) Ein 72jähriger Jäger hatte am 20. April 2012 ein Tier im Westerwald erschossen und sich später selbst der Polizei gestellt. War es ein Hund oder ein Wolf?
Wolf statt Hund
Vor dem Amtsgericht Montabaur waren sich Experten uneins, das bessere Argument hatten allerdings die Anhänger der Variante Wolf: Mehrere Experten des Frankfurter Forschungsinstituts Senckenberg bekräftigten vor Gericht, dass man es mit einem Wolf zu tun hatte. Die aus der Leiche entnommene DNA ist mit 50 Proben deutscher und italienischer Wölfe verglichen worden, und heraus kam, dass das erschossene Tier den Genotyp W14 hat und zu einer italienischen Wolf-Unterart gehört. Nach Experteneinschätzung war es der erste Wolf im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren.
Was für ein Tier tatsächlich erschossen wurde, war letztlich Nebensache, zumindest für den Richter. Es liege ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, weil der Jäger ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet habe, so Richter Jens Kaboth. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe.
Der Jäger muss insgesamt 3.500 Euro Strafe zahlen. Es haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt. Quellen: spiegel.de vom 17. Januar und General-Anzeiger vom 23. Januar.
Pony statt Wildschwein
(vk) In einem anderen Fall hatte ein junger und unerfahrener Jäger ein Pony erschossen, das in einer Entfernung von etwa 50 Metern auf einer eingezäunten Weide vor ihm friedlich graste. Der Jäger hatte das Pony für ein Wildschwein gehalten.
Die zuständige Behörde zog umgehend Jagdschein und Waffenbesitzkarte per Bescheid ein. Das hielt der Jäger für überzogen und wollte per Klage zunächst die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs erreichen. Ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht bestätigte die Anordnung der Behörde.
Es bestehe ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit der privaten Verwendung von Waffen verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten. Daher sei es legitim, unzuverlässige Inhaber von Waffenscheinen sofort vom Umgang mit Waffen auszuschließen. Quelle: nordbayern.de vom 24. Januar.
Symbolbild Ponys auf Weide: pixabay
Hinterlasse einen Kommentar
Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?Wir freuen uns über ihren Beitrag !