TB 72: Neue Leidlinien in Arbeit
Das derzeit gültige „Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ ist vom 10. Juni 1996. In diesem Gutachten werden biologisch relevante Mindestanforderungen für Säugetiere nach dem damaligen „Wissens- und Erfahrungsstand“ dargestellt (wobei einige Tierschutzorganisationen meinen, schon damals war es veraltet). Es konkretisiert die Anforderungen aus §2 des Tierschutzgesetzes für Tierhalter, die als natürliche oder juristische Personen die Tiere öffentlich zur Schau stellen.